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   BGH, 17.09.2007 - AnwZ (B) 75/06   

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BGH, 17.09.2007 - AnwZ (B) 75/06 (https://dejure.org/2007,3757)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2007 - AnwZ (B) 75/06 (https://dejure.org/2007,3757)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06 (https://dejure.org/2007,3757)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Vermögensverfall des Rechtsanwalts; Annahme eines Ausnahmefalls bei Vorliegen eines Anstellungsvertrages

  • Anwaltsblatt

    § 14 BRAO
    Keine (leichte) Flucht in die Anstellung

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 2. Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entzug der Anwaltszulassung auch bei geringen Schulden möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2008, 66
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 17.09.2007 - AnwZ (B) 75/06
    Solch besonderen Vereinbarungen und Regelungen im Anstellungsvertrag, wie sie der Senat in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03 (NJW 2005, 511) hat genügen lassen, sind vom Antragsteller nur teilweise vorgetragen worden.
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 17.09.2007 - AnwZ (B) 75/06
    b) Der Antragsteller hat nicht hinreichend dargetan, dass sich seine Vermögensverhältnisse nunmehr konsolidiert hätten, so dass von einem Widerruf abgesehen werden könnte (vgl. BGHZ 75, 356; 84, 149).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 17.09.2007 - AnwZ (B) 75/06
    b) Der Antragsteller hat nicht hinreichend dargetan, dass sich seine Vermögensverhältnisse nunmehr konsolidiert hätten, so dass von einem Widerruf abgesehen werden könnte (vgl. BGHZ 75, 356; 84, 149).
  • BGH, 11.05.2023 - AnwZ (Brfg) 33/22

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Gefährdung der Interessen der

    Auch danach besteht weder eine den Anforderungen der Senatsrechtsprechung genügende rechtliche Absicherung dagegen, dass der Kläger mit Mandantengeldern in Berührung kommt, noch eine effektive Überwachung seiner Tätigkeit durch die anderen Berufsträger, durch die eine - möglicherweise auch nur ausnahmsweise - Hereinnahme von Zahlungen durch den Kläger sicher ausgeschlossen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2005 - AnwZ (B) 73/04, NJW-RR 2006, 859, 860 und vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67).
  • BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Gefährdung

    a) Ein solcher Fall liegt nach der Rechtsprechung des Senats ausnahmsweise nur vor, wenn der betroffene Rechtsanwalt seine einzelanwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, seine anwaltliche Tätigkeit nur noch (dazu: Senat, Beschl. v. 17. September 2007, AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67) für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (Senat, Beschl. v. 18. Oktober 2004, AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, 560).
  • BGH, 24.03.2011 - AnwZ (Brfg) 4/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Falle des Vermögensverfalls des

    Die Erklärung, keine Fremdgelder entgegenzunehmen, stellt eine dem Berufsbild des Rechtsanwalts fremde "Selbstbeschränkung" dar, die nach außen nicht erkennbar und deren Einhaltung nicht kontrollierbar sowie jederzeit aufgebbar ist (Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 7/00, juris Rn. 8; vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03, aaO; vom 17. Oktober 2005 - AnwZ (B) 73/04, NJW-RR 2006, 859; vom 3. Juli 2006 - AnwZ (B) 63/05, juris Rn. 4; und vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67).

    Mangels objektivierbarer Sicherungsmaßnahmen ist die Gefährdung der Mandanteninteressen dann nicht beseitigt (Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 2001, aaO Rn. 9; vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03, aaO; vom 17. Oktober 2005, aaO S. 860; und vom 17. September 2007, aaO; siehe auch bereits Beschlüsse vom 21. September 1987 - AnwZ (B) 20/87, BRAK-Mitt. 1988, 50, 51; und vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102).

  • BGH, 18.10.2010 - AnwZ (B) 21/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Verzicht auf Widerruf der Zulassung wegen

    Das setzt regelmäßig die Aufgabe einer Tätigkeit als Einzelanwalt und den Abschluss eines Anstellungsvertrags mit einer Anwaltssozietät voraus (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, 560; Beschluss vom 8. Februar 2010, AnwZ (B) 67/08), der nach der Organisation der Sozietät (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2008, AnwZ (B) 67/07, aaO), dem Umfang der Tätigkeitsverpflichtung des Rechtsanwalts gegenüber der Sozietät (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2007, AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67) und den getroffenen vertraglichen und tatsächlichen Vorkehrungen einen effektiven Schutz der Interessen der Rechtsuchenden erwarten lässt (BGH, Beschluss vom 9. November 2009, AnwZ (B) 87/08; Beschluss vom 8. Februar 2010, AnwZ (B) 67/08).
  • BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10

    Die Nichtberücksichtigung einer eventuellen späteren Verbesserung der

    Denn durch die behauptete Absprache wäre eine Gefährdung der Rechtsuchenden nicht ausgeschlossen, weil nicht sichergestellt war, dass der Kläger keine Mandantengelder persönlich in bar vereinnahmt oder abredewidrig ein neues Konto auf seinen eigenen Namen eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67).
  • BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 2/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Dies schließt nicht aus, dass der angestellte Rechtsanwalt von Mandanten Bargeld entgegennimmt oder Überweisungen auf ihm zugängliche Konten tätigen lässt (BGH, Beschl. v. 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67).
  • BGH, 11.05.2010 - AnwZ (B) 110/09

    Einwendungen im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof unter dem Gesichtspunkt

    Das setzt indes regelmäßig die Aufgabe einer Tätigkeit als Einzelanwalt und den Abschluss eines Anstellungsvertrags mit einer Anwaltssozietät (Senat, Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, 560; Beschl. v. 15. September 2008, AnwZ (B) 67/07, juris = AnwBl. 2009, 64, 65, dort allerdings mit fehlerhaften Entscheidungsdaten; Beschl. v. 8. Februar 2010, AnwZ (B) 67/08, juris) voraus, der nach der Organisation der Sozietät (vgl. Senat, Beschl. v. 15. September 2008, AnwZ (B) 67/07, aaO), dem Umfang der Tätigkeitsverpflichtung des Rechtsanwalts gegenüber der Sozietät (vgl. Senat, Beschl. v. 17. September 2007, AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67) und den getroffenen vertraglichen und tatsächlichen Vorkehrungen einen effektiven Schutz der Interessen der Rechtsuchenden erwarten lässt (Senat; Beschl. v. 9. November 2009, AnwZ (B) 87/08, juris, und v. 8. Februar 2010, AnwZ (B) 67/08, juris).
  • BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 72/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund eines vermuteten

    Er hat insbesondere weder seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend offen gelegt noch im Einzelnen dargetan, ob Forderungen zwischenzeitlich getilgt worden sind oder in welcher Weise er die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen gedenkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris, Tz. 6; vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, Tz. 4).
  • BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 106/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls;

    Das scheiterte hier aber schon daran, dass in dem Arbeitsvertrag mit Rechtsanwalt K. weder eine selbständige Tätigkeit in eigenem Namen ausgeschlossen (dazu: Senat, Beschlüsse vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67 und vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 67/07, AnwBl. 2009, 64 f. [m. unzutr.
  • BGH, 15.04.2011 - AnwZ (Brfg) 8/11

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall

    Mangels objektivierbarer Sicherungsmaßnahmen ist die Gefährdung der Mandanteninteressen dann nicht beseitigt (Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 7/00, juris Rn. 9; vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03, aaO; vom 17. Oktober 2005 - AnwZ (B) 73/04, NJW-RR 2006, 859, 860; und vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67; siehe auch bereits Beschlüsse vom 21. September 1987 - AnwZ (B) 20/87, BRAK-Mitt. 1988, 50, 51; und vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102).
  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 111/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragung

  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 115/09

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen eines Vermögensverfalls;

  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 51/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall aufgrund

  • BGH, 03.12.2009 - AnwZ (B) 48/09

    Verplichtung zur Tragung von Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen nach

  • BGH, 20.01.2022 - AnwZ (Brfg) 38/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 - 1 AGH 73/17
  • VG Göttingen, 21.11.2012 - 1 A 45/12

    Inkassobüro; Rechtsdienstleistungsregister; ungeordnete Vermögensverhältnisse;

  • AGH Baden-Württemberg, 12.07.2008 - AGH 41/07

    Entzug einer Rechtsanwaltszulassung im Falle einer Vermutung eines

  • AGH Bayern, 26.01.2015 - BayAGH I - 1 - 8/14

    Widerruf der anwaltlichen Zulassung - Vermögensverfall

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